durchgeführten Einigungsverhandlung im Juli 2007 zur Kenntnis nahm und in ihrem neuen Entscheid vom August 2007 – sofern als „Mosaikstein“ mit der Gesamtmelioration vereinbar – noch verarbeitete (Ziff. 3), womit sie sich zum Wohle aller Beteiligten sehr flexibel zeigte.