2005 Nr. 27). Im konkreten Fall ist dazu erstellt, dass alle Mitglieder der laut Art. 15 der Vollziehungsverordnung zum Meliorationsgesetz (BR 915.110) amtierenden Schätzungskommission langjährige und berufserfahrene Landwirte sind und daher anhand ihrer Lebenserfahrung, Orts- und Fachkenntnisse sehr wohl selbst im Stande waren, die positiven und negativen Auswirkungen einer derart grossen Güterzusammenlegung (mit 250 involvierten Grundeigentümern) im Zuge eines bald 20 Jahre andauernden Meliorationsverfahrens im Detail gegeneinander sorgfältig abzuwägen sowie