Seitens der Beschwerdeführer wurde dabei noch ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten des Schweizerischen Bauernverbands vom 15. April 2008 (zunächst in Kopie mit dem Titel „Auswirkungen der Neuzuteilung im Rahmen der Gesamtmelioration … auf Hof …“), drei Heimgüterzettel (Eigentümer Nr. 117/226, 16 und 296) sowie eine Zusammenstellung des Alt- und Neubestands der Eigengüter zu den Akten gegeben, woraus hervorgehen sollte, dass die kritisierte Landzuteilung (der Parz. 196/197 an Dritte) für die beiden Beschwerdeführer (innerbetrieblich) mit Mehraufwand und beträchtlichen Mehrkosten verbunden