Beim Gebiet … handle es sich um die besten Produktionsflächen für Ackerbau im ganzen Meliorationsgebiet und den zwei Beschwerdeführern sei gerade dort neu die grösste zusammenhängende Bodenfläche zugeteilt worden, obschon die Beschwerdeführerin dort vorher über gar kein Land verfügt hätte. Ferner hätten die Beschwerdeführer widersprüchlich argumentiert, indem sie behaupteten, ein landwirtschaftlicher Feld-/Güterweg in … würde einer rationellen Bewirtschaftung der neu zugewiesenen Parz. 52 und 56 zuwiderlaufen, wogegen eine stark und schnell befahrene Kantonsstrasse einer solchen im Gebiet … nicht entgegenstehen würde.