Gegen eine Zuweisung der Parz. 196/197 an die Beschwerdeführer habe weiter gesprochen, dass diese zwei Grundstücke unterhalb der Kantonsstrasse lägen und das Vieh der Beschwerdeführer diese stark frequentierte Hauptstrasse somit jeweils hätte überqueren müssen, um so vom Hofareal … (aufwärts, oberhalb der Kantonsstrasse) auf das unterhalb der Kantonsstrasse gelegene Weide- und Ackerland zu gelangen. Im Übrigen sei es nicht richtig, dass die Parz.