Sie habe ihr naturgemäss weites Ermessen bei den Neuzuteilungen weder pflichtwidrig noch willkürlich ausgeübt; vielmehr liessen sich alle Landzuteilungen und Geländearrondierungen sachlich begründen und rechtfertigen. Insgesamt hätten die Beschwerdeführer durch die Neuzuteilungen sogar noch um rund 360 Bonitierungspunkte an Bodenwert gewonnen. Soweit sie vor allem im Gebiet … eine andere Landzuteilung (mit Parz.