56 im Gebiet … völlig unzweckmässig erfolgt und mit einer rationellen Bewirtschaftung zweifellos unvereinbar. Vernünftigerweise hätte der Beschwerdeführerin die direkt an den Beschwerdeführer (Parz. 52) angrenzende Parz. 51 (mit Verschiebung des Güterwegs Rtg Kantonsstrasse) zugeteilt werden müssen. 3. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme beantragten die Beschwerdegegnerinnen (Schätzungskommission der Gesamtmelioration … [SKG] und Meliorationskommission … [MKR]) dem Gericht die kostenfällige und vollständige Abweisung der Beschwerde.