zusammen Fr. 3'320.-- gehen zu 1/6 zulasten von … sowie zu 5/6 zulasten der Gemeinde … und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. Die Gemeinde … entschädigt … aussergerichtlich mit Fr. 7’048.70 (inkl. MWST).