nahrungsreichen [höherer Futterbedarf] Gelände; einleuchtende Zuteilungskriterien). Der Vollständigkeit halber sei einzig noch erwähnt, dass der Beschwerdeführer in Bezug auf Heimweiden gar keinen Antrag stellte, so dass das angerufene Gericht diesbezüglich auch nichts weiter zu entscheiden hat.