explizit für alle Schafe der Gemeinde auserkorenen Heimweide … offensichtlich zutrifft. In dieser Beziehung vermochte die differenzierte Betrachtungsweise und Gesamtwürdigung der Beschwerdegegnerin in ihrer Vernehmlassung vollauf zu überzeugen, weshalb darauf – um unnötige Wiederholungen zu vermeiden – verwiesen wird (Weiden für Kleinvieh in unwegsamem/steilem Gelände; Weiden für Grossvieh mit hohem Beaufsichtigungsgrad und täglicher Heimführung vorwiegend in Hofnähe und in eher flachem [geringere Unfall-/Sturzgefahren] sowie möglichst