Diese Tatsache wird im „Situationsbericht Alpwirtschaft des LBBZ Plantahof vom Juni 2007“ bzw. der Gemeindechronik über die Landwirtschaft von 1993 (S. 288 ff.) noch ausdrücklich bestätigt. Es ist für das Gericht deshalb auch nicht nachvollziehbar, weshalb nicht jeder landwirtschaftliche Bauernbetrieb mit Kleintierhaltung im Grundsatz das Recht haben sollte, mit seinen Schafen oder auch Ziegen die Alpen und (Maiensäss-)Weiden ebenso – gleich wie die Halter von Grossvieh - nutzen zu können, und zwar nach der Zahl der Tiere, die er mit dem auf Gemeindegebiet geernteten Futter durchgewintert hat.