Diese Organisationsform entspreche jahrhundertealter Praxis in der Gemeinde. Es verhalte sich ähnlich wie in anderen Rechtsgebieten, wo auch untergeordnete Entscheide an Private delegiert würden (z.B. Betreiber Elektrizitätskraftwerke; niedrige Polizeiaufgaben an Private). Aus diesen Gründen gebe es am angefochtenen Entscheid nichts auszusetzen.