Die Entscheidbefugnis berühre untergeordnete Probleme, die zu lösen die Direktbetroffenen am unbürokratischsten in der Lage seien. Schon verfahrensökonomische Gründe sprächen für eine solche Kompetenzdelegation, da die Nutzer der Sache am nächsten stünden und am besten über Zeitbeschränkungen, die Zulassung anderer Tierarten und über konkrete Vorschläge betreffend Weideverbesserungen oder veränderter Zuteilungen befinden könnten. Diese Organisationsform entspreche jahrhundertealter Praxis in der Gemeinde.