Eine solche Ansicht würde auch die Betriebsabläufe beeinträchtigen. Die Weiden würden daher vom Gemeinderat in Beachtung der örtlichen Verhältnisse, d.h. nach Tierart und Lage der Betriebsstätte zugewiesen. Kleinvieh werde dabei eher in unwegsame steile Weiden verwiesen, während Vieh mit hohem Beaufsichtigungsgrad oder täglicher Nachhauseführung eher betriebsnahe Weiden zugeteilt werde. Für die Ziegen seien dazu die Weiden …, für die Schafe … und für das Rindvieh die hofnahen Weiden bestimmt worden, was einer langen Übung entspringe und sich bewährt habe. Die Kompetenz zur Weideeinteilung stehe den Weidebenutzern selbst zu.