Selbst im AWR werde kein solcher Ausschluss von Schafen stipuliert. Die geltend gemachten Organisationsprobleme vermöchten nicht zu überzeugen, da allfällige Einzäunungen nur mit geringem Arbeitsaufwand verbunden wären. Von Schafen benutzte Weideflächen müssten damit nicht vom Rindvieh angenommen werden, was erfahrungsgemäss ein Problem sein könnte. Mit der zeitlichen Befristung der Beweidung könnte zugleich auch die Gefahr der Übernutzung gebannt werden. Bei der Böschung im Gebiet … handle es sich um eine schlechte Weide, die höchstens 10% der Gesamtfläche der Weide ausmache.