2b); evtl. seien ihm direkt vom Gericht geeignete Weiderechte zuzuweisen (Ziff. 2c). Ausserdem beantragte er, dass Alp- und Weidereglement (AWR) der Gemeinde … sei aufzuheben bzw. vorliegend nicht anzuwenden (Ziff. 1a); dies gelte namentlich für jene Bestimmungen des AWR, welche eindeutig dem höherrangigen Alp- und Weidegesetz (AWG) der Gemeinde widersprächen. Zur gesetzeskonformen Neufassung sei das AWR im Sinne des AWG an das zuständige Organ der Vorinstanz zurückzuweisen (Ziff.