Der kommunale Gesetzgeber dürfe dabei verschiedene Weiden nach lokalen Verhältnissen bestimmten Tierarten zuweisen; was konkret bedeute, dass dem Schmalvieh - zu denen auch Schafe zählten - die steilen und unwegsamen Weiden zugeteilt würde, während den Nutztieren mit einem hohen Beaufsichtigungsgrad sowie der Notwendigkeit einer täglichen Heimführung – wie z.B. Milchkühe und Pferde – eher betriebsnahe Weiden zugewiesen würden. Diese Nutzungsordnung entspreche einer langen Übung und habe sich bewährt.