Somit ist klar, dass Interessenten vorhanden sind, welche die betreffenden Kriterien erfüllen und somit im Rahmen des Pachtreglements bevorzugt werden können. Die Bevorzugung der hauptberuflichen Landwirte stellt ein sachliches Kriterium dar. Diese Regelungen bezwecken eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung und gleichzeitig eine Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe in der Gemeinde. Selbst wenn der Beschwerdeführer die Anforderungen für die Pacht erfüllen würde, hätte er keinen Anspruch auf die Parzelle Allmend …, da die Zuteilung mittels Losen erfolgt wäre.