4 PaR festlegt, sind bei vorhandenen Interessenten nur Betriebe pachtberechtigt, deren Betriebsleiter hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können sich die potentiellen Pächter um eine Pachtparzelle bewerben. Die Parzellen werden durch Ziehen von Losen unter die Berechtigten aufgeteilt (Art. 6 PaR).