Die Einwohner der Gemeinde … genehmigten am 27. April und am 5. Juli 2000 das kommunale Pachtreglement, welches die Bewirtschaftung der im Eigentum der Politischen Gemeinde und der Bürgergemeinde … stehenden Grundstücke regeln soll. Dieses Gesetz bezweckt, die genannten Grundstücke nachhaltig landwirtschaftlich zu nutzen und gleichzeitig die Landwirtschaftsbetriebe in der Gemeinde zu stärken (Art. 2 PaR). Wie Art. 4 PaR festlegt, sind bei vorhandenen Interessenten nur Betriebe pachtberechtigt, deren Betriebsleiter hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind.