4. In ihrer Vernehmlassung vom 23. März 2007 beantragte die Gemeinde … die Abweisung der Beschwerde. Das von der Gemeindeversammlung am 27. April 2000 und von der Bürgerversammlung am 5. Juli 2000 verabschiedete Pachtreglement bezwecke, die im Eigentum der Politischen Gemeinde und der Bürgergemeinde stehenden Grundstücke nachhaltig landwirtschaftlich zu nutzen und gleichzeitig die Landwirtschaftsbetriebe in der Gemeinde zu stärken. Gestützt auf Art. 4 PaR seien bei mehreren Interessenten nur diejenigen Betriebe pachtberechtigt, deren Betriebsleiter oder Betriebsleiterinnen hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig seien.