2. Mit Verfügung vom 26. Februar 2007 wies die Gemeinde … das Gesuch ab. Nach einer Prüfung der eingegangenen Pachtgesuche sei der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 3 und 4 des kommunalen Pachtreglements (PaR) vom 24. April bzw. vom 5. Juli 2000 zu der Überzeugung gelangt, dass seinem Gesuch nicht entsprochen werden könne. Es seien genügend Interessenten vorhanden, welche hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig seien; er sei hingegen nur nebenberuflicher Landwirt, weshalb seinem Gesuch nicht entsprochen werden könne.