2. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'500.- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 187.-- zusammen Fr. 2'687.-- gehen zu 1/3 zulasten von … und zu 2/3 zulasten der Gemeinde … und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. … entschädigen … unter solidarischer Haftung aussergerichtlich mit Fr. 833.35 (inkl. MWST). Die Gemeinde … entschädigt … aussergerichtlich mit Fr. 1'666.65 (inkl. MWST).