c) Gemäss Art. 5 des Reglements seien folgende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge zu berücksichtigen: 1. Die Zuteilung der Parzelle erfolgt zur Wahrung öffentlicher Interessen, bzw. zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Erwerb durch die Gemeinde). 2. Durch die Vergabe einer Massenlandparzelle soll der Zweck einer optimalen Arrondierung verfolgt werden. 3. Die Massenlandparzelle grenzt an die Neuzuteilung des Interessenten.