Es ist nicht ersichtlich, weswegen es sich beim vorliegenden Reglement vom 8. November 2005 nicht um eine generell-abstrakte Norm handeln sollte, die die Meliorationskommission in der ihr zustehenden Kompetenz erlassen hat. Die Zuteilungskriterien und auch der Kreis der sich interessierenden Personen werden generell-abstrakt umschrieben.