2. a) Unbestritten wird die Zuteilung von Massaland gesetzlich in keinem Erlass geregelt. Ebenso unbestritten ist, dass der Meliorationsgenossenschaft bei der Zuteilung ein erheblicher Ermessenspielraum zukommt. Ermessen ist ein Entscheidungsspielraum der Verwaltungsbehörden, ein Freiraum, den der Gesetzgeber den Verwaltungsbehörden gewährt.