Zudem sei das Reglement für die Massalandzuteilung erst im November 2005 erlassen worden, sodass der Rekurrent beim Kauf von Parzelle 601 im April 2003 gar nicht habe wissen können, ob dies relevant werden würde. Zwar stelle das Reglement kein Gesetz im formellen Sinn dar, aber es enthalte generell-abstrakte Normen, die für die Meliorations- und Schätzungskommission bindende Wirkung hätten. Auch wenn die Zuteilung von Massaland nach freiem Behördenermessen, entgegen dem Reglement, als zulässig erkannt würde, wäre der Rekurs aufgrund der allgemein geltenden Rechtsgrundsätze trotzdem gutzuheissen.