Dies wäre vorliegend stossend, da der Rekurrent die Parzelle 601 erst nach der Auflage der Neuzuteilung käuflich erworben habe, wohl mit der Nebenabsicht, dadurch seine Position bei der Verwertung von Massaland verbessern zu können. Des Weiteren würde die Zuweisung der Parzelle 600 keine Arrondierung bewirken. Die Meliorationskommission habe die Interessen von … sogar berücksichtigt, indem sie diesem immerhin einen Drittel der Parzelle 600 zugeteilt und damit die Bewirtschaftungsverhältnisse von … verschlechtert habe. Die Interessenten … seien auf dieses Land existenziell angewiesen, der Rekurrent dagegen nicht;