7. Am 15. Juni 2006 liessen die Interessenten … die Abweisung des Rekurses beantragen. In keinem Erlass sei vorgeschrieben, wie das Massaland zu verteilen sei. Die ausführenden Organe hätten daher einen erheblichen Ermessensspielraum und könnten Kriterien für den Verkauf aufstellen. Diese müssten sachgerecht sein. Eine Zuteilung der Parzelle 600 an den Rekurrenten würde ihn über Gebühr bevorzugen. Dies wäre vorliegend stossend, da der Rekurrent die Parzelle 601 erst nach der Auflage der Neuzuteilung käuflich erworben habe, wohl mit der Nebenabsicht, dadurch seine Position bei der Verwertung von Massaland verbessern zu können.