6. Dagegen liess der Rekurrent am 29. Mai 2006 Rekurs erheben und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und es sei dem Rekurrenten die ganze Parzelle 600 im Halte von 5'173 m2 zu einem Kaufpreis von Fr. 38'798.-- zuzuteilen. Eventualiter sei die Sache der Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Dem Rekurs sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Letzterem Antrag wurde seitens des Instruktionsrichters stattgegeben. Die Meliorationskommission sei nicht frei bei der Zuteilung von Massaland. Die Zuteilung sei auf sachfremden Gründen erfolgt und damit willkürlich.