5. Die Kommission erliess am 10. April, mitgeteilt am 8. Mai 2006, einen Entscheid. Darin wurde festgehalten, dass … die finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gesamtmelioration erfüllt habe. Gemäss den Zuteilungsgrundsätzen liesse sich die Zuweisung der Parzelle 600 an den Einsprecher auch vertreten. Jedoch könne sich die Kommission der Meinung des Einsprechers nicht anschliessen, dass in diesem Fall der Zweck der optimalen Arrondierung verfolgt werden müsse.