Dafür könnte es viele weitere Gründe geben. An den gewährten Beiträgen von Fr. 97'019.-- gibt es somit auch unter diesem Gesichtspunkt nichts auszusetzen. 5. Der angefochtene Entscheid erweist sich demnach in jeder Beziehung als rechtmässig, was zur Abweisung des Rekurses führt. Die Gerichtskosten sind dabei vollumfänglich dem Rekurrenten aufzuerlegen (Art. 75 VGG). Demnach erkennt das Gericht: 1. Der Rekurs wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'000.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 170.--