c) Im Übrigen sind die von ihm getätigten Dispositionen auch bestimmt nicht unwiderruflich und er behauptete auch nicht einmal, sie dienten ihm nicht. Vielmehr räumte er im Verlaufe des Verfahrens gar noch selbst ein, dass er die vorgenommenen Investitionen ohnehin getätigt hätte, aber zeitlich eben wohl erst etwas später.