4. a) Insoweit der Rekurrent bemängelte, die ihm vom ALSV erteilten Auskünfte bildeten eine schützenswerte Vertrauensgrundlage und hätten deshalb nun noch entsprechende Rechtswirkungen, kann ihm ebenfalls nicht gefolgt werden. Aus der Aktennotiz des Mitarbeiters des ALSV vom 22.01.2004 geht dazu nämlich hervor, dass der Rekurrent diesem gesagt hat, er werde die Alp künftig zu einem Drittel mit Grossvieh bestossen und den Rest mit Schafen, wobei die Stückzahl der Ziegen sowie Pferde unbedeutend sein werde.