Er würde mit 134 Normalstössen für Schafe die Erreichung des Normbesatzes hiernach noch viel deutlicher verfehlen und erhielte dafür ebenfalls nur Sömmerungsbeiträge nach dem tatsächlichen Besatz. Bei den übrigen Tieren würde er aber den Normalbesatz mit 189 Normalstössen um ein Vielfaches überschreiten, weshalb hier überhaupt keine Beiträge ausgerichtet werden könnten (Art. 5 Abs. 2 SöBV).