Im Übrigen bestehe kein Anspruch darauf, die Alp bloss zu 75% des Normalbesatzes (NB) zu verwenden, da die erwähnte Spannbreite (75% bis 110%) nur alle Eventualitäten bzw. unvorhersehbaren Widrigkeiten zugunsten des Bewirtschafters miterfassen sollte. Soweit er behaupte, teure und wirtschaftlich nachteilige Dispositionen gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben getroffen zu haben, sei er den Beweis für solche (angeblich vertrauensbegründende) Behördenauskünfte schuldig geblieben, weshalb er die Folgen daraus nun selbst zu tragen habe.