Ausgehend von effektiv 134 NST gesömmerten Schafen und 190 NST übrige Tiere (Mutterkühe, Kälber, Ziegen, Pferde) habe die Gesamtnutzung 324 NST bzw. 77% des Normalbesatzes von 420 NST betragen, womit ein Anspruch auf die vollen Sömmerungsbeiträge (420 x Fr. 300.--) bestanden hätte. Nach der differenzierten Gewichtung der Vorinstanz sei die Alp nur zu 58.15% mit Schafen und dafür zu 100% mit übrigen Tieren besetzt worden, womit die notwendige Mindestgrenze von 75% noch nicht erreicht und fälschlicherweise eine Kürzung der Beiträge von Fr. 28'981.-- vorgenommen worden sei.