3. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 15.05.2006 frist- und formgerecht Rekurs beim Verwaltungsgericht mit den Begehren um kostenfällige Aufhebung der angefochtenen DIV-Verfügung sowie Ausrichtung des von ihm verlangten Sömmerungsbeitrags 2004 von Fr. 126'000.-- (statt bloss Fr. 97'019.--; offene Restanz Fr. 28'981.--). Zur Begründung brachte er im Wesentlichen vor, dass die Diversifikation der Alpnutzung mit verschiedenen Tieren im Einverständnis mit dem ALSV geschehen sei und daher die Abänderung des Beitragsmodus im Nov. 2004 rückwirkend willkürlich und treuwidrig erfolgt sei.