Volkswirtschaft (DIV) Beschwerde erhob mit dem Begehren, es sei ihm für das Bewirtschaftungsjahr 2004 total ein Sömmerungsbeitrag von Fr. 126'000.- - zu gewähren bzw. das ALSV noch zur Nachzahlung des Differenzbetrags von Fr. 28'981.-- zu veranlassen. Mit Verfügung vom 11./18.04.2006 wies das DIV die Beschwerde indes mit einlässlicher Begründung ab.