im Jahr 2004 wurden neu auch Ziegen, Pferde und Rindvieh gesömmert. Aufgrund jener partiellen Umnutzung der Schafalp in eine Alp für übrige Tiere und des Wechsels im Weidesystem bei den Schafen (neu mit ständiger Behirtung) erliess der Kanton Graubünden bzw. das zuständige Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung (ALSV) mit Verfügung vom 03.11.2004 eine abgeänderte Regelung (Auf-/Einteilung) der mit öffentlichen Geldern unterstützten Alpweidebeiträge für Schafe (bisher Normalstösse 412.71; neu 230.818 NST) samt übriger Tiere (bisher 7.28 NST; neu 189.162 NST).