Der von den Rekurrenten vorgeschlagene Tausch von Parzelle 56 mit einem Teil von Parzelle 51 würde einen langen schmalen Schlauch als Restparzelle von Parzelle 51 zurücklassen, was nicht sachgerecht wäre. Eine Zuteilung des Stalles in … wäre für den Beigeladenen eine Beeinträchtigung seines Betriebs gewesen. Dem Rekurrenten gehe es offenbar nur darum, für seinen Stallanteil einen höheren Preis zu erzielen. Der Wert sei aber richtig festgelegt worden. Diese Ausführungen der Vorinstanz sind sachlich begründet.