gemäss Neuzuteilung erhalte sie dort Parzelle 56 mit 3'438 m2 Grundfläche. Das Argument, die beiden Parzellen würden unzumutbarerweise durch einen Feldweg getrennt, sei nicht stichhaltig. Zudem müssten die Rekurrenten meliorationstechnisch grundsätzlich als unterschiedliche Eigentümer betrachtet werden, womit sie keinen Anspruch auf nahtlos anschliessende Zuweisung des Bodens hätten. Die Parzellen seien zudem rationell bewirtschaftbar. Der von den Rekurrenten vorgeschlagene Tausch von Parzelle 56 mit einem Teil von Parzelle 51 würde einen langen schmalen Schlauch als Restparzelle von Parzelle 51 zurücklassen, was nicht sachgerecht wäre.