Ausserdem wäre der Stall nicht auf dem zuteilbaren Boden gestanden, sodass zwei Parzellen entstanden wären. Das Gebiet … sei zudem quantitativ und qualitativ schlechter als … und eine Zuteilung dort würde dem Prinzip des Realersatzes widersprechen. Zudem würde dort kein Stall als Realersatz zur Verfügung stehen und wäre das Gebiet noch erheblich weiter entfernt vom Betriebsstandort in ... In … befänden sich die besten Produktionsflächen, es sei topfeben und für Ackerbau prädestiniert. Dem Rekurrenten sei mit der Neuzuteilung die grösste zusammenhängende Fläche in … zugewiesen worden. Die Rekurrentin habe dort kein Land gehabt; gemäss Neuzuteilung erhalte sie dort Parzelle 56 mit 3'438 m2