Um diese Teilung zu vermeiden, sei es geradezu angezeigt gewesen, der einen Partei diesseits und der anderen Partei jenseits der Hauptstrasse Land zuzuteilen. Eine Zuteilung an die Beigeladenen oberhalb der Hauptstrasse rund um den eingebrachten Stall hätte für den Rekurrenten zudem eine massive Verschlechterung für seine Hofparzelle zur Folge gehabt. Die Beigeladenen hätten ebenfalls Anspruch auf die Einhaltung der Neuzuteilungsgrundsätze von Art. 28 MelG. Die von den Rekurrenten vorgeschlagene Neuzuteilung in … sei schon wegen des höheren Bodenwerts im Vergleich zum alten Bestand in … gescheitert.