Bei der zeitgemässen Mutterkuhhaltung sei eine nächtliche Rückkehr des Viehs in den Hauptstall nicht üblich und der Rekurrent verfügt in … über einen Stall. Die möglichen Nachteile der weiteren Entfernung zum Betriebszentrum seien deshalb vernachlässigbar. Die Beigeladenen verfügten im alten Bestand über 12 Parzellen, 10 davon im Gebiet …, zwei in ... Im Gebiet … seien diese fast mittig durch die Kantonsstrasse quergeteilt worden. Um diese Teilung zu vermeiden, sei es geradezu angezeigt gewesen, der einen Partei diesseits und der anderen Partei jenseits der Hauptstrasse Land zuzuteilen.