Diesen Stall und den in … habe der Rekurrent vermietet. Der Bedarf an Ställen scheine bei ihm ohnehin nicht gross zu sein, habe er im Einspracheverfahren auf den ihm ursprünglich zugeteilten Stall auf Parzelle 208 verzichtet. Dieser wäre mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen gut erreichbar gewesen. Auch der Stall in … verfüge über einen Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde, weswegen dort eine Tränke eingerichtet werden könne. Bei der zeitgemässen Mutterkuhhaltung sei eine nächtliche Rückkehr des Viehs in den Hauptstall nicht üblich und der Rekurrent verfügt in … über einen Stall.