Das Gebiet nördlich der Hauptstrasse könne ebenfalls weitgehend maschinell bewirtschaftet werden und sei zum Teil für den Ackerbau geeignet. … eigne sich dagegen wegen der Bodenbeschaffenheit nicht im besonderen Mass für den Ackerbau. Die Rekurrenten erhielten aber bestes Ackerland in … Der Hauptstall in … könne nach Erstellung der Meliorationsstrasse mit Lastwagen erreicht werden, der Stall in … mit heutiger Erschliessung nicht. Zudem verbleibe der Stall auf der neuen Parzelle 52 in … im Eigentum der Rekurrenten und sei schon immer mit Lastwagen erreichbar gewesen. Diesen Stall und den in … habe der Rekurrent vermietet.