Eine Neuzuteilung ausschliesslich in … wäre deshalb schon quantitativ nicht möglich gewesen, weil die Rekurrenten in … über eine grosse Bodenfläche verfügten. Die verfügbare Fläche in … wäre selbst bei einer Neuzuteilung von Parzellen 196 und 197, …, an die Rekurrenten nicht ausreichend gewesen. Damit wäre das Realersatzprinzip in quantitativer Hinsicht verletzt worden. Den Rekurrenten habe deshalb Realersatz ausserhalb des Gebietes … zugeteilt werden müssen. Zudem hätten die Rekurrenten eine Zuteilung in … gefordert, weil dort der Stall und Umschwung für sie als zweiter Betrieb gelte. Die Parzellen 196 und 197 seien durch die Kantonsstrasse vom Gebiet … abgetrennt.