werden konnte, entschied die Schätzungskommission, bestehend aus …, … und …, am 13. März 2006, dass die Zuteilung für … gemäss dem beiliegenden Güterzettel und dem beiliegenden Planausschnitt von … erfolge. Die protokollarisch festgehaltenen Änderungen der Zuteilung in … und … seien darin verarbeitet. Die Regelung bezüglich Abbruch des Bienenhauses und Entfernung der Bäume auf der alten Parzelle 939 in … zulasten des Ausbaus des Güterweges bleibe unverändert, ebenso die Zuteilung des Stalles Nr. 63 in … (Zuteilung an …). Der Wertanteil für … (2/8) am Stall Nr. 63 in … werde unverändert bei Fr. 900.-- belassen.