Zudem sei die Ausscheidung der Wegparzelle 201, …, aufzuheben und das diese Parzelle umfassende Land dem Eigentümer 117 zuzuweisen, unter Aufhebung des Überbaurechts Nr. 545 und unter Bildung eines Fusswegrechts zwischen Parzellen 204 (Wegparzelle zum Hof …) und dem Fusswegrecht zulasten Parzelle 212. Nachdem in Einigungsverhandlungen, an welchen auch der Sachbearbeiter des ausführenden Ingenieur- und Vermessungsbüros … AG teilnahm, die Einsprache teilweise bereinigt